DGUV 70: Welche Fahrzeuge sind betroffen und wie können sie sicher genutzt werden?

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Die DGUV Vorschrift 70 regelt die Sicherheit von Fahrzeugen im gewerblichen Einsatz. Sie betrifft eine Vielzahl von Fahrzeugen, die in Betrieben für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. In diesem Artikel werden wir näher darauf eingehen, welche Fahrzeuge von der DGUV 70 betroffen sind und wie sie sicher genutzt werden können.

Welche Fahrzeuge sind von der DGUV 70 betroffen?

Die DGUV 70 gilt für eine Vielzahl von Fahrzeugen, die in Betrieben eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Flurförderzeuge wie Gabelstapler und Hubwagen
  • Arbeitsbühnen und Hebebühnen
  • Transportfahrzeuge wie Lkw und Transporter
  • Land- und Baumaschinen
  • und viele Fahrzeuge weitere

Es ist wichtig, dass alle diese Fahrzeuge den Vorgaben der DGUV 70 entsprechen, um die Sicherheit der Mitarbeiter und die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrzeuge zu gewährleisten.

Wie können Fahrzeuge sicher genutzt werden?

Um die Sicherheit der Fahrzeuge gemäß der DGUV 70 zu gewährleisten, sollten folgende Maßnahmen getroffen werden:

  1. Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge
  2. Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit den Fahrzeugen
  3. Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und -richtlinien
  4. Prüfung der Fahrzeuge auf Mängel und Defekte vor dem Einsatz
  5. Sicherung der Ladung und Ladungssicherung
  6. Einrichtung von sicheren Verkehrswegen und -bereichen

Durch die Einhaltung dieser Maßnahmen können die Sicherheit der Mitarbeiter und die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrzeuge gewährleistet werden.

Abschluss

Die DGUV 70 regelt die Sicherheit von Fahrzeugen im gewerblichen Einsatz und betrifft eine Vielzahl von Fahrzeugen, die in Betrieben genutzt werden. Durch die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und -richtlinien sowie regelmäßiger Wartung und Schulung der Mitarbeiter kann die Sicherheit der Fahrzeuge gewährleistet werden.

FAQs

FAQ 1: Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der DGUV 70?

Bei Nichteinhaltung der DGUV 70 können verschiedene Konsequenzen drohen, wie beispielsweise Bußgelder, Stilllegung der Fahrzeuge oder sogar rechtliche Schritte gegen das Unternehmen. Es ist daher wichtig, die Vorschriften der DGUV 70 einzuhalten, um die Sicherheit der Mitarbeiter und die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrzeuge zu gewährleisten.

FAQ 2: Gilt die DGUV 70 auch für selbstfahrende Arbeitsmittel?

Ja, die DGUV 70 gilt auch für selbstfahrende Arbeitsmittel wie beispielsweise Gabelstapler oder Hubwagen. Diese Fahrzeuge müssen den Vorgaben der DGUV 70 entsprechen, um die Sicherheit der Mitarbeiter und die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrzeuge zu gewährleisten.

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