Medizinische Geräte und Pflegebetten

Elektrische Sicherheit dort prüfen, wo Menschen versorgt werden.

E+SERVICE+CHECK GMBH prüft die elektrische Sicherheit medizinischer Geräte und elektrisch betriebener Pflegebetten – bundesweit und abgestimmt auf die Abläufe in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Praxen.

Bundesweit Prüfteams für einzelne und mehrere Einrichtungen
Koordiniert Prüfung nach Bereichen und Gerätegruppen
Rücksichtsvoll Abstimmung mit Pflege, Technik und Verwaltung
Dokumentiert Ergebnisse und Messwerte nachvollziehbar erfasst

Zwei Prüfbereiche

Medizinische Geräte und Pflegebetten gezielt erfassen.

Welche Prüfanforderungen gelten, hängt von der Zweckbestimmung, Geräteart, Schutzklasse, Verwendung und den Vorgaben des Herstellers ab. Deshalb werden beide Bereiche getrennt erfasst.

Prüfbereich 01

Medizinische elektrische Geräte

Prüfung der elektrischen Sicherheit von Geräten, die für Untersuchung, Behandlung, Überwachung oder Versorgung eingesetzt werden.

  • Behandlungs- und Therapiegeräte
  • Diagnose- und Überwachungsgeräte
  • Elektrisch betriebene medizinische Arbeitsmittel
  • Geräte in Praxis, Klinik und Pflege
Prüfbereich 02

Elektrisch betriebene Pflegebetten

Prüfung der elektrischen Sicherheit sowie vereinbarter elektrischer Funktionen von Pflege- und Krankenhausbetten.

  • Elektrisch verstellbare Pflegebetten
  • Krankenhaus- und Klinikbetten
  • Netzteile, Leitungen und Handschalter
  • Elektrische Antriebe und Verstelleinrichtungen

Typische Einrichtungen

Für medizinische und pflegerische Bereiche.

Krankenhäuser

Koordinierte Prüfung nach Stationen, Funktionsbereichen und Gerätegruppen.

Pflegeeinrichtungen

Prüfung von Pflegebetten und geeigneten medizinischen elektrischen Geräten.

Arztpraxen

Elektrische Sicherheitsprüfung medizinischer Geräte und weiterer elektrischer Arbeitsmittel.

Therapiezentren

Prüfung elektrisch betriebener Behandlungs- und Therapiegeräte.

Rehabilitation

Prüfplanung passend zu Therapiezeiten, Belegung und internen Abläufen.

Mehrere Standorte

Zentrale Koordination für Träger, Gruppen und überregional organisierte Einrichtungen.

Umfang der Prüfung

Elektrische Sicherheit systematisch kontrollieren.

Der konkrete Prüfumfang wird gerätebezogen festgelegt. Grundlage sind unter anderem die Geräteart, vorhandene Herstellerangaben und das anzuwendende Prüfverfahren.

01

Gerät identifizieren

Gerät, Hersteller, Typ, Standort und vorhandene Kennzeichnungen werden eindeutig erfasst und zugeordnet.

02

Sichtprüfung durchführen

Gehäuse, Leitungen, Stecker, Bedienteile und zugängliche Komponenten werden auf erkennbare Schäden und Veränderungen kontrolliert.

03

Elektrische Messungen

Die für das jeweilige Gerät und Prüfverfahren erforderlichen elektrischen Messwerte werden erhoben und bewertet.

04

Elektrische Funktionen erproben

Vereinbarte elektrische Funktionen und Sicherheitseinrichtungen werden im Rahmen des Prüfauftrags kontrolliert.

05

Ergebnisse dokumentieren

Messwerte, Bewertung und festgestellte Abweichungen werden gerätebezogen nachvollziehbar dokumentiert.

Von der Planung bis zum Prüfbericht

So läuft die Prüfung in Ihrer Einrichtung ab.

Schritt 01

Bestand klären

Wir erfassen Einrichtungen, Bereiche, Gerätegruppen und Stückzahlen.

Schritt 02

Einsatz koordinieren

Termine und Zugänge werden mit Technik, Verwaltung und zuständigen Bereichen abgestimmt.

Schritt 03

Geräte prüfen

Unsere Prüfteams führen die vereinbarten Kontrollen und elektrischen Messungen durch.

Schritt 04

Ergebnisse übergeben

Sie erhalten eine geordnete Dokumentation der geprüften Geräte und Ergebnisse.

Betrieb mitdenken

Prüfen, ohne Versorgung und Pflege auszublenden.

Medizinische Geräte und Pflegebetten sind häufig unmittelbar in die Versorgung eingebunden. Deshalb werden verfügbare Geräte, Räume und Zeitfenster gemeinsam mit Ihren Ansprechpartnern koordiniert.

Prüfung nach Stationen, Bereichen oder Etagen
Berücksichtigung von Belegung und Geräteverfügbarkeit
Abstimmung mit Pflege, Haustechnik und Verwaltung
Planung nach Gerätegruppen und Standorten
Zentrale Koordination mehrerer Einrichtungen

Rechtlicher und technischer Rahmen

Geräteart und Zweckbestimmung entscheiden.

Nicht jedes elektrische Gerät innerhalb einer medizinischen Einrichtung ist automatisch ein medizinisches elektrisches Gerät. Entscheidend sind insbesondere Zweckbestimmung und Einstufung durch den Hersteller.

Prüfintervalle werden nicht pauschal für alle Geräte festgelegt. Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung, Nutzung und bisherige Ergebnisse müssen berücksichtigt werden.

  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung Anforderungen an Betreiber, Anwendung, Instandhaltung und Prüfungen von Medizinprodukten.
  • DIN EN 62353 / VDE 0751-1 Wiederholungsprüfungen und Prüfungen nach Instandsetzung medizinischer elektrischer Geräte.
  • Betriebssicherheitsverordnung Kann für Geräte relevant sein, die Beschäftigten als Arbeitsmittel bereitgestellt werden.
  • DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 Vorgaben für elektrische Anlagen und Betriebsmittel im gewerblichen und öffentlichen Bereich.
  • Herstellerangaben Gebrauchsanweisungen und technische Vorgaben werden bei der Festlegung des Prüfverfahrens berücksichtigt.

Prüfdokumentation

Jedes geprüfte Gerät eindeutig nachvollziehen.

Eine klare Zuordnung ist besonders bei großen Gerätebeständen wichtig. Die Dokumentation schafft Transparenz für Technik, Verwaltung und verantwortliche Personen.

Gerätebezogen dokumentiert Inhalte der Prüfunterlagen
Identifikation und Standort des Gerätes
Prüfdatum und durchgeführter Prüfumfang
Relevante Mess- und Prüfergebnisse
Bewertung festgestellter Abweichungen
Nachweis der prüfenden Person

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Welche medizinischen Geräte können geprüft werden?
Der mögliche Prüfumfang hängt von Geräteart, Zweckbestimmung, Herstellerangaben und vorhandener technischer Dokumentation ab. Deshalb klären wir den Gerätebestand vor der Angebotserstellung.
Werden auch elektrisch betriebene Pflegebetten geprüft?
Ja. Dabei werden die elektrische Sicherheit und die im Prüfauftrag vereinbarten elektrischen Funktionen der Pflegebetten kontrolliert.
Ist jedes Gerät in einer Arztpraxis ein Medizinprodukt?
Nein. Entscheidend ist die vom Hersteller festgelegte Zweckbestimmung. Andere elektrische Arbeitsmittel können einem anderen Prüfverfahren unterliegen.
Wie oft müssen die Geräte geprüft werden?
Es besteht kein einheitliches Intervall für alle Geräte. Maßgeblich können Herstellerangaben, rechtliche Vorgaben, Nutzung, Gefährdungsbeurteilung und bisherige Prüfergebnisse sein.
Können mehrere Einrichtungen gemeinsam organisiert werden?
Ja. E+SERVICE+CHECK GMBH koordiniert die Prüfung auch für Träger und Unternehmen mit mehreren Einrichtungen oder bundesweit verteilten Standorten.
Welche Angaben benötigen Sie für ein Angebot?
Hilfreich sind Standorte, Gerätegruppen, Stückzahlen, vorhandene Bestandslisten und der gewünschte Prüfzeitraum.

Prüfung unverbindlich anfragen

Lassen Sie uns Ihren Gerätebestand und Prüfbedarf klären.

Teilen Sie uns Einrichtungen, Gerätegruppen, Stückzahlen und den gewünschten Zeitraum mit. Wir prüfen Ihre Angaben und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.