Prüfpflichten verstehen. Sicherheit nachvollziehbar organisieren.
Elektrische Sicherheitsprüfungen beruhen nicht auf einer einzelnen Vorschrift. Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln und Normen greifen ineinander.
Was bei elektrischen Prüfungen zusammenspielt.
Welches Regelwerk anzuwenden ist, hängt vom Unternehmen, vom Prüfobjekt, von der Nutzung und von den tatsächlichen Gefährdungen ab.
Betriebssicherheitsverordnung
Die BetrSichV regelt die sichere Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln. § 14 behandelt die Prüfung von Arbeitsmitteln.
Offiziellen Text öffnen →DGUV Vorschrift 3
Sie betrifft elektrische Anlagen und Betriebsmittel bei Unternehmen und bildet eine zentrale Grundlage betrieblicher Elektroprüfungen.
Passende Prüfleistungen →DGUV Vorschrift 4
Die Vorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Bereich der öffentlichen Hand.
Prüfbedarf besprechen →TRBS 1201
Die technische Regel konkretisiert Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.
Anforderungen klären →DIN VDE 0105-100
Die Norm behandelt den Betrieb elektrischer Anlagen und ist eine wichtige technische Grundlage für wiederkehrende Anlagenprüfungen.
Anlagenprüfung ansehen →DIN EN 50678 und DIN EN 50699
Die als VDE 0701 und VDE 0702 veröffentlichten Normen betreffen Prüfungen nach Reparaturen sowie wiederkehrende Prüfungen elektrischer Geräte.
Geräteprüfung ansehen →DIN EN 60204-1
Die Norm behandelt die elektrische Ausrüstung von Maschinen und ist für deren elektrische Sicherheit von Bedeutung.
Maschinenprüfung ansehen →DIN EN 62353
Die als VDE 0751-1 veröffentlichte Norm behandelt wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen nach Instandsetzung medizinischer elektrischer Geräte.
Medizinische Geräte ansehen →Gefährdungsbeurteilung
Sie bildet die Grundlage, um Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Prüfanforderungen und erforderliche Prüffristen betriebsspezifisch festzulegen.
Prüfbedarf einordnen →Vorschriften nennen das Ziel. Die Planung bestimmt den Weg.
Aus dem Zusammenspiel der rechtlichen und technischen Anforderungen ergibt sich der konkrete Prüfbedarf eines Unternehmens.
Gefährdungen beurteilen
Nutzung, Umgebung und mögliche Gefährdungen werden betriebsspezifisch betrachtet.
Prüfobjekte bestimmen
Betriebsmittel, Anlagen, Maschinen und weitere Arbeitsmittel werden eingeordnet.
Prüffristen festlegen
Fristen werden anhand der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Bedingungen bestimmt.
Prüfung dokumentieren
Durchführung, Ergebnisse und festgestellte Mängel werden nachvollziehbar festgehalten.
Wie oft muss geprüft werden?
Eine einheitliche Prüffrist für alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen gibt es nicht. Die erforderlichen Fristen hängen unter anderem von der Nutzung, der Umgebung, den Beanspruchungen und den bisherigen Prüfergebnissen ab.
- Art und Verwendung des Prüfobjekts
- Umgebungs- und Betriebsbedingungen
- Häufigkeit und Intensität der Nutzung
- Ergebnisse vorheriger Prüfungen
- Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung
Diese Seite bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch eine rechtliche oder technische Prüfung des Einzelfalls. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Fassungen der Gesetze, Vorschriften, technischen Regeln und Normen.
Welche Prüfungen sind für Ihren Betrieb relevant?
Nennen Sie uns die vorhandenen Betriebsmittel, Anlagen oder Maschinen, die Standorte und den ungefähren Umfang. Wir klären mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.